Elterninformation – 17.11.22
- Veränderte Coronaschutzregelungen -
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
da die pandemische Lage sich im Moment zu einer endemischen Lage entwickelt, hat die Landesregierung weitere Lockerungen der Coronaschutzregelungen beschlossen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Schulbesuch Ihrer Kinder. Hier finden Sie die veränderten Regeln. Bitte besprechen Sie diese mit Ihren Kindern.
Mit freundlichen Grüßen
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Der Umgang mit dem Corona Virus und dessen Verbreitung in der Bevölkerung erfordert von jedem eigenverantwortliches Handeln. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Dies gilt für Covid-19 wie auch für andere ansteckende Krankheiten.
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Wer mit Covid-19 infiziert ist, muss sich nicht mehr in häusliche Quarantäne begeben. Es muss in Innenräumen lediglich für 5 Tage mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
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Auf dem Schulhof sollte ebenfalls eine medizinische Maske getragen werden, wenn ein Abstand von 1,5 m zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann.
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Unverändert gilt der Grundsatz, dass jeder Mensch zum Eigen- und Fremdschutz eine Mund-Nase-Bedeckung tragen kann.
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Der Beurlaubungserlass für vulnerable Schüler oder Schüler mit im selben Haushalt lebenden vulnerablen Angehörigen gilt weiterhin. Ein Antrag muss über die Schulleitung gestellt werden.
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In der Schule werden weiterhin die Luftreinigungsgeräte betrieben. Die Klassenräume werden regelmäßig gelüftet.